Aufgaben der LKB

 

Die Aufgaben der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) gemäß ihrer Satzung sind vielfältig. Dazu kommen Verpflichtungen, die den Landeskrankenhausgesellschaften gesetzlich übertragen worden sind. Die Leistungen der LKB erfassen daher viele Bereiche, die für den Betrieb moderner, wirtschaftlicher, leistungs- und qualitätsorientierter Kliniken bedeutsam sind. Dazu gehören u.a.

  • die Mitwirkung an Grundlagen für die Finanzierung des Krankenhausbetriebes
  • die Beratung und Unterstützung der Mitgliedskrankenhäuser in den jährlichen Entgeltverhandlungen einschließlich der Ausbildung sowie bei Abrechnungsfragen
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen und Statistiken
  • der Abschluss verschiedener Verträge mit Wirkung für die Krankenhäuser
  • Hilfestellungen bei juristischen Fragen im Rahmen der Krankenhausbehandlung
  • die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben
  • die Mitwirkung in den gesetzlich vorgesehenen Gremien, z.B. zur Krankenhausplanung, Krankenhausfinanzierung und Qualitätssicherung sowie in den Schiedsstellen
  • die Mitwirkung in den Fachgremien der Deutschen Krankenhausgesellschaft
  • ein umfangreicher Informationsdienst über alle den Krankenhausbereich betreffende Fragen
  • die Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen
  • die Organisation von Öffentlichkeitsarbeit.

Im Rahmen einiger dieser Tätigkeiten ist die LKB Kooperations- bzw. Vertragspartner des MSGIV Brandenburg, der Krankenkassen und der Vertragsärzteschaft in Brandenburg.